Unternehmen Über uns
Um produktiv und effektiv arbeiten zu können ist eine reibungslos funktionierende IT-Infrastruktur unerlässlich. Seit 1979 steht die triPlus Systemhaus GmbH als inhabergeführtes Unternehmen seinen Kunden mit Kompetenz, Expertise und Leidenschaft in den Bereichen IT-Infrastruktur, Software, Cyper-Security, Virtualisierung, Telekommunikation, Print- & Multifunktionslösungen sowie Gebäudesicherung zur Seite.
Als innovatives Systemhaus legen wir Wert auf langfristige Kundenbeziehungen, daher beraten wir grundsätzlich umfassend und vorausschauend. Wir analysieren Geschäftsprozesse und erarbeiten daraus den individuellen Bedarf für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Auch die fachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen unserer Kunden haben unsere hochqualifizierten Mitarbeiter daher immer im Blick. Jede IT-Lösung wird nach Bedarf konzipiert und umgesetzt – vom Steuerberater über den Handwerker bis zum Start-Up.
Damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können bieten wir umfassende IT-Services:
Mit mehr als 370 EDV-Spezialisten ist iTeam der größte, deutschlandweite Verbund unabhängiger und mittelständischer IT-Systemhäuser. Um so effektiv wie möglich arbeiten zu können sind wir Mitglied bei iTeam. Davon profitieren wir ebenso wie unsere Kunden:
triPlus ist stark – zusammen mit dem iTeam sind wir ein schlagkräftiges Team.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter!
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag - Freitag Uhr unter
05193 / 9801 - 0 ( Zentrale )
05193 / 9801 - 50 ( Software )
05193 / 9801 - 60 ( Technik )
05193 / 9801 - 80 ( Kopiertechnik )
Vor Ort sind wir Montag - Freitag und Uhr für Sie da.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort:
Die triPlus Systemhaus GmbH ist seit mehr als 40 Jahren für Kunden im Umfeld der IT gestützten Datenverarbeitung und Software tätig. Mit seinen drei Fachabteilungen Informationstechnik, Netzwerktechnik und Kommunikationstechnik ist die triPlus grundsolide aufgestellt. Als Familienunternehmen setzen wir auf Menschen, die ein teamorientiertes Umfeld schätzen. Dank des hohen Engagements unserer Mitarbeiter zählt die triPlus im Jahr 2021 über 1800 aktive Kunden. Möchten Sie an diesem Erfolg mitwirken und mit uns die Zukunft gestalten?
Darauf können Sie sich freuen:
Kein passendes Stellenangebot gefunden? Schreiben Sie uns einfach an, wir freuen uns über Ihre Initiativbewerbung an:
E-Mail: Bewerbung@tri-plus.de
Ansprechpartnerin: Anne Hagen-Müller
Hinweis: Bitte lassen Sie uns Ihre Bewerbung ausschließlich im PDF-Format zukommen.
§1 Allgemeines
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten für alle im gesamten Warenverkehr entstandenen Vertragsabschlüsse der triPlus Systemhaus GmbH die nachstehenden Bedingungen. Die Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, einschließlich Miet-, Leasing-, Wartungs-, und Betreuungsverträge sowie Büroeinrichtungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die triPlus Systemhaus GmbH diese schriftlich, durch den Geschäftsführer Gerhard Hinrichs, bestätigt.
§2 Zustandekommen des Vertrages
Angebote der triPlus Systemhaus GmbH entsprechen den jeweils aktuellen Tagespreisen und sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware durch die triPlus Systemhaus GmbH zustande.
(1) Vertragspartner
Vertragspartner im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die triPlus Systemhaus GmbH, Raiffeisenstr. 50, 29640 Schneverdingen.
(2) Kunde
Als Kunde wird derjenige verstanden, der einen gültigen Vertrag, mit der triPlus Systemhaus GmbH, im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließt.
(3) Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages können alle Verträge sein, die im Rahmen des Tätigkeitsbereichs der triPlus Systemhaus GmbH, anfallen. Eine Tätigung wird zum Vertragsgegenstand, wenn ein Vertrag über die Nutzung von Diensten oder Erwerb von Produkten geschlossen wird, oder durch Inanspruchnahme einer, von der triPlus Systemhaus GmbH zur Verfügung gestellten Leistung.
§3 Vertragsinhalt
Aufträge gelten dann als verbindlich, wenn die Bestellung des Kunden aufgenommen und bearbeitet ist. Gegebenenfalls können Eigenschaften unserer Produkte geringfügig von den Verkaufsunterlagen abweichen. In diesem Falle, finden die rechtlichen Bedingungen der Vertragspartner, Anwendung. Inhalt des Vertrages können sämtliche, im Angebot der triPlus Systemhaus GmbH befindlichen Produkte oder Dienstleistungen sein.
(1) Leistungspflicht
Leistungspflichten der triPlus Systemhaus GmbH ergeben sich aus den vereinbarten Verträgen und richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der bundesrechtlichen Regelungen. Individuelle Absprachen sind je nach Auftrag, gesondert aufzunehmen.
(2) Leistung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen der triPlus Systemhaus GmbH sachgerecht zu nutzen. Er verpflichtet sich ebenfalls, durch die Nutzung der Dienste, keine Rechte Dritter zu verletzen, nicht gegen bundesdeutsches Recht zu verstoßen sowie keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten.
§4 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der in Anspruch genommenen Leistungen, sind generell unverzüglich nach Erhalt der Ware zu leisten. Sie sind nach, auf der Rechnung angegebenen Weise, Höhe und Frist zu erbringen. Individuell, vertraglich vereinbarte Zahlungsbedingungen genießen entsprechenden Vorrang. Wird die volle Zahlung nicht nach sofortigem Erhalt der Dienstleistung oder Ware erbracht, behältdie triPlus Systemhaus GmbH, den Vorbehalt am Eigentum.
(1) Preis
Der Preis, der von der triPlus Systemhaus GmbH als Angebot ausgezeichnet wird, richtet sich nach der Berechnung des jeweiligen Tagessatzes. Preise gelten grundsätzlich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und sind grundsätzlich nach der angegebenen Art, Höhe und Frist zu leisten.
Monatliche oder jährliche Zahlungsbedingungen werden individuell vertraglich vereinbart und außerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasst.
(2) Zahlungsverzug
Im Zahlungsverzug befindet sich derjenige, der die fristgerechte Zahlung offener Rechnungen und/oder des individuell vereinbarten Zahlungsziels versäumt. Die triPlus Systemhaus GmbH ist in solchen Fällen berechtigt den marktüblichen Verzugszins zu verlangen. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die triPlus Systemhaus GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
§5 Eigentumsvorbehalt
Erlangte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der triPlus Systemhaus GmbH. Das Eigentum geht nur bei vollständiger Bezahlung an den Kunden über. Des Weiteren ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtig, solange er sich nicht im Verzug befindet.
§6 Serviceverträge
(1) Serviceverträge unterliegen individuellen Vertragsbedingungen, diese können durchaus Abweichungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufweisen. Hierbei haben grundsätzlich individuelle Vertragsbedingungen Vorrang. Wenn keine individuellen Vertragsbedingungen im Servicevertrag verhandelt worden sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der triPlus Systemhaus GmbH.
(2) Full-Service-Verträge
§7 Rücktritt/ Widerrufsbelehrung
Der Rücktritt eines Vertrages muss schriftlich, ausdrücklich sowie unmissverständlich erklärt sein. Weiterhin muss er im Einvernehmen beider Parteien erfolgen. Der Widerruf ist nur dann rechtens, wenn Form und Fristen gemäß der Gesetzeslage eingehalten werden. Die Fristen für die ordentlichen Kündigungen beider Parteien ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Ausgeschlossen ist ein Rücktritt vom Vertrag aus Gründen der höheren Gewalt. Wird ein Vertrag einvernehmlich aufgehoben, so ist der Kunde verpflichtet, alle bisher entstandenen und durch die Vertragsaufhebung entstehenden Kosten zu ersetzen, auch wenn das in der besonderen Vereinbarung über die Aufhebung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.
§8 Gewährleistung
Die Gewährleistung der triPlus Systemhaus GmbH richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Beschädigungen oder Störungen, die durch äußere Einwirkungen, übermäßige oder unsachgemäße Handhabung, ungenügende Instandhaltung, Verwendung falschen Zubehörs, Störungen oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung oder während des Transports sowie durch natürlichen Verschleiß entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht der triPlus Systemhaus GmbH.
Im Bereich Kopierer- und Druckertechnik wird lediglich die Herstellergarantie für vereinzelte Geräte übernommen. Es wird gesondert darauf hingewiesen die Garantiebedingungen des Herstellers zu beachten. Die triPlus Systemhaus GmbH garantiert nicht, dass von ihr eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Nutzers genügen oder für bestimmte Anwendungen geeignet ist. Die triPlus Systemhaus GmbH gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers wird keinerlei Gewährleistung seitens der triPlus Systemhaus GmbH übernommen.
9§ Haftung
(1) Haftung des Kunden
Die triPlus Systemhaus GmbH haftet nicht für Schäden, die aus einer vom Kunden zu vertretenen Pflichtverletzung
resultieren. Der Kunde trägt daher zu jeder Zeit die Sorgfaltspflicht.
(2) Haftung der triPlus Systemhaus GmbH
1. die triPlus Systemhaus GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
2. Die triPlus Systemhaus GmbH haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft auf alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet die triPlus Systemhaus GmbH nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
3. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die triPlus Systemhaus GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der aktuellen Höchstsätze.
4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die triPlus Systemhaus GmbH nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet die triPlus Systemhaus GmbH lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe des Höchstsatzes.
5. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
§10 Lieferung
(1) Lieferungsmängel
Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich nach Erhalt der Ware, diese auf Mängel zu untersuchen und dies schriftlich anzuzeigen. Zeigt der Kunde dies nicht innerhalb der gesetzlichen Frist an, so gilt die Ware als genehmigt. Sofern ein Mangel vorliegt und vom Kunden fristgerecht anzeigt wird, ist er zu Mängelbeseitigung oder gegebenenfalls Neulieferung berechtigt. Zu beachten
sind dabei die Fristen der Nachbesserung.
(2) Liefertermin
Angaben über die Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn der Liefertermin
schriftlich bestätigt wurde. Liefer– und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt verlängern den Liefertermin um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von der triPlus Systemhaus GmbH nicht zu vertretende Umstände gleich, welche die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch für den Fall, dass die außergewöhnlichen Umstände beim Lieferanten eintreten. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerung länger als 3 Monate dauert. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug und Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§11 Schulung/ Beratung/ Installation
Die Einzelheiten dieser Dienstleistungen richten sich nach dem Angebot der triPlus Systemhaus GmbH und sind somit individuelle Vereinbarungen.
§12 Salvatorische Klausel
(1) Alle Erklärungen der triPlus Systemhaus GmbH können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen oder einzelner Ziffern der allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Die durch den Wegfall der unwirksamen Bestimmung entstehende Lücke ist nach Treu und Glauben im Sinne des Vertrages auszufüllen.